Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bernhard Baumanagement & Immobilien AG

Allgemeines                            

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Basis für alle unsere Auswahlen, Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge. Abweichende Bedingungen des Käufers/Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind nicht anwendbar, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

SIA-Normen                            

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die gültigen SIA-Normen.

Preise                                     

Die Preise in den Offerten sind freibleibend. Alle Preisänderungen werden sofort und ohne besondere Anzeige angepasst.

MwSt                                     

Die MwSt ist in den Preisen nicht inbegriffen.

Zahlungen                              

Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen netto.

Lieferfristen                            

Angegebene Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, d.h. sie begründen keine Verpflichtung der Bernhard Baumanagement & Immobilien AG.

Lieferbedingungen                  

Die Preise verstehen sich ab unserem Lager in Gwatt/Thun. Transportkosten werden separat nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

Nuancen-Unterschiede           

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Nuancen-Unterschiede zwischen Mustern und den Lieferungen auftreten können. Bedingt durch den Brennprozess kann bei gebrannten Produkten keine Gewähr für Nuancen-Gleichheit gegeben werden. Es handelt sich dabei nicht um Fehler/Mängel der verwendeten Rohstoffe, noch deren Verarbeitung, als vielmehr um eine natürliche Eigenschaft der bei hohen Temperaturen gebrannten Endprodukte (Norm SIA 248).

Bedingt durch den natürlichen Ursprung der Grundwerkstoffe kann bei Naturstein- und Kunststeinmaterialien keine Gewähr für Nuancen-Gleichheit gegeben werden.

Verlegearbeiten                      

Es ist unumgänglich, dem Auftraggeber – Bauherr, Architekt, Bauführer – die angelieferten Materialien vor Beginn der Verlegearbeit zur Prüfung vorzuzeigen, damit keine Missverständnisse bezüglich Muster Konformität sowie Verlegeart, Fugenanordnung, Farbe usw. auftreten können. Gegenwärtig werden viele Plattenprodukte mit einem ausgeprägten Farbnuancenspiel innerhalb derselben Nuance angeboten. Solche Platten – glasiert und unglasiert – sind aus verschiedenen Kartons vermischt zu verlegen, damit ein möglichst gleichmässig übereinstimmendes Nuancenspiel erreicht wird. Bei Arbeitsfortsetzung/Nachlieferung ist die Nuancenfrage vor Fortsetzung der Verlegearbeiten besonders zu beachten.

Wartezeiten                           

Abgemachte Verlegetermine mit der Bauleitung oder deren Vertretung sind verbindlich. Kann mit den Arbeiten nicht wie vereinbart angefangen werden, wird die entsprechende Leer-/Wartezeit und die Reisespesen in Rechnung gestellt.

 Warenkontrolle / Mängel       

Alle Materialien sind unverzüglich, spätestens innert 10 Tagen nach Ablieferung der Ware, auf Vollständigkeit, Farbnuancen, Kaliber, Ebenheit und Sortierung zu kontrollieren und nötigenfalls zu Rügen. Erst beim Verlegen erkennbare Mängel sind unmittelbar nach Beginn der Verlegearbeiten zu rügen, d.h. spätestens nach dem Verlegen von 1 bis 2 m2. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Käufer die Ware nicht persönlich entgegennimmt. Mängelrügen müssen schriftlich innert 10 Tagen erfolgen.

Gewährleistung                      

Der Gewährleistungsanspruch des Käufers ist verwirkt, wenn die Waren nicht ordnungsgemäss kontrolliert werden und die Mängelrügen nicht fristgerecht erfolgen. Die Bernhard Baumanagement & Immobilien AG leistet keinerlei Gewährleistungsplicht, wenn ein Schaden auf eine Verlegung zurückzuführen ist, welche nicht den einschlägigen SIA-Normen oder anerkannten Regeln der Baukunst entspricht oder sonst wie fehlerhaft ist. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind beschränkt auf den unentgeltlichen Ersatz des mangelhaften Materials. Andere und weitergehende Ansprüche aus Gewährleistungen sind ausgeschlossen.           

Dienstleistungsaufwand        

Bei Bemusterungen werden Dienstleistungsaufwände sowie Material- und Lieferkosten

Material- und Lieferkosten     

die das übliche Ausmass überschreiten, der verursachenden Partei in Rechnung gestellt.

Bemusterungen                     

Bei Erhalt des Auftrags werden diese Kosten erlassen, sofern keine anderen Bestimmungen/Abmachungen getroffen wurden.

 Bild- und Videomaterial          

Insofern der Kunde nichts anderes ausdrücklich wünscht, ist die Bernhard Baumanagement & Immobilien AG berechtigt, Bild- sowie Videomaterial der ausgeführten Arbeiten für eigene Zwecke zu verwenden. Dies beinhaltet auch das Teilen von Beiträgen in den sozialen Medien, das Veröffentlichen auf der Geschäftswebsite etc.

 Gerichtsstand                         

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit der Bernhard Baumanagement & Immobilien AG 3645 Gwatt/Thun befindet sich in Thun. Anwendbar ist schweizerisches Recht.    

Bernhard Baumanagement & Immobilien AG, 3645 Gwatt/Thun, November 2021